Do

04

Sep

2014

Windkraft Kaufunger Wald, Hausfirste

Windkraft Kaufunger Wald, Hausfirste

Die Firma HSE Darmstadt plant auf der Hausfirste im Kaufunger Wald die Errichtung von Windkraftanlagen. Die Planung wird in den betroffenen Ortsteilen sehr kontrovers diskutiert. Unsere Ortsgruppe sollte sich deshalb baldmöglichst mit dem Thema auseinandersetzen.

 

Was ist geplant:

 

- Die Errichtung von 10 Windrädern mit einer Nabenhöhe von ca. 140 bis 150 m (zum Vergleich: der vorhandene Windmessmast hat eine Höhe von 120 m)

- Die Anlagen haben eine Entfernung von den umgebenden Orten von mindestens 2,2 km (s. folgenden Plan (lässt sich durch Anklicken vergrößern).

- Die Anlagen sollen in Nadelwaldbereichen oder Windwurfflächen errichtet werden. Laubwälder sollen nicht betroffen sein.

 

Zu diskutieren wären insbesondere folgende Fragestellungen:

 

- Welche naturschutzfachlichen Auswirkungen hat die Errichtung der  Windkraftanlagen?

- Welche Auswirkungen gibt es auf die betroffenen Ortschaften und den Tourismus in Witzenhausen?

- Macht Windkraft oder erneuerbare Energie überhaupt Sinn? Was ist wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint? Gibt es Speichermöglichkeiten? Müssen nicht immer Kraftwerke, die mit fossilen Energien betrieben werden, für die Grundlast bereitstehen? Diese Punkte wurden auf verschiedenen Veranstaltungen sehr intensiv (und lautstark) diskutiert.

 

Zu dem letzten Punkt gibt es im Internet eine Reihe von Informationen, z.B. unter folgender Adresse: http://www.energiesystemtechnik.iwes.fraunhofer.de/.

 

Ich bitte um Diskussionsbeiträge zu diesem Thema (Kommentare, s. Seite unten links).

 

Viele Grüße

 

Werner Haaß

Standorte der geplanten Windkraftanlagen
Standorte der geplanten Windkraftanlagen
5 Kommentare

 

 

Erläuterung zum Antrag der Firma HSE zur Errichtung der Windkraftanlagen (nach Angabe der HSE):

- April 2014: Durchführung eines Scoping-Termines (Termin zur Abstimmung des Untersuchungsbedarfes mit dem Regierungspräsidium und den beteiigten Städten, Verbänden, Behörden)

- derzeit werden Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren beim RP Kassel vorbereitet

- Oktober 2014: Einreichung eines BImSch-Antrages, förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

- Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand 03. November 2014: nach Angabe des RP Kassel sind die Unterlagen der HSE noch nicht eingegangen. Nach Eingang der Unterlagen werden diese in einem Zeitraum von höchstens 4 Wochen auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt nach Auskunft des RP Kassel die Offenlage der Unterlagen.

- voraussichtlich Dezember 2014, Januar 2015: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch das Regierungspräsidium Kassel

Anmerkungen zu den Abstandsregelungen für den Schwarzstorch

Eine Anfrage beim RP Kassel zu den Abstandsregelungen für den Schwarzstorch bei der Errichtung von Windkraftanlagen hat folgendes ergeben:

 

- der Bereich von 1.000 m um einen Schwarzstorchhorst wird als Fläche mit einem sehr hohen Konfliktpotential eingestuft.

- der Bereich von 3.000 m um einen Schwarzstorchhorst wird als Fläche mit einem hohen Konfliktpotential eingestuft.

 

Die Abstandsempfehlung des Leitfadens "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von WKA in Hessen" lautet weiterhin für den Mindestabstand 3.000 m, für den Prüfbereich 10.000 m. Diese Werte, an welchen sich auch das RP Kassel bei der Bearbeitung der Anträge auf Errichtung der Windkraftanlagen laut eigener Aussage orientieren muss, entsprechen den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, auf welche sich auch das BFN bezieht. Nur im Einzelfall, wenn eine Raumnutzung der Flächen zum Beispiel wegen ungeeigneter Habitate für die Vogelart begründet unwahrscheinlich ist, können die Mindestabstände gemäß dem Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen" (2012) unterschritten werden.

 

Anmerkung: eine derartige Unterschreitung muss aber gut begründet sein und öffnet natürlich Raum für Einwendungen gegen das Vorhaben.

Anmerkungen zu den Abstandsregelungen für den Schwarzstorch

Eine Anfrage beim RP Kassel zu den Abstandsregelungen für den Schwarzstorch bei der Errichtung von Windkraftanlagen hat folgendes ergeben:

 

- der Bereich von 1.000 m um einen Schwarzstorchhorst wird als Fläche mit einem sehr hohen Konfliktpotential eingestuft.

- der Bereich von 3.000 m um einen Schwarzstorchhorst wird als Fläche mit einem hohen Konfliktpotential eingestuft.

 

Die Abstandsempfehlung des Leitfadens "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von WKA in Hessen" lautet weiterhin für den Mindestabstand 3.000 m, für den Prüfbereich 10.000 m. Diese Werte, an welchen sich auch das RP Kassel bei der Bearbeitung der Anträge auf Errichtung der Windkraftanlagen laut eigener Aussage orientieren muss, entsprechen den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, auf welche sich auch das BFN bezieht. Nur im Einzelfall, wenn eine Raumnutzung der Flächen zum Beispiel wegen ungeeigneter Habitate für die Vogelart begründet unwahrscheinlich ist, können die Mindestabstände gemäß dem Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen" (2012) unterschritten werden.

 

Anmerkung: eine derartige Unterschreitung muss aber gut begründet sein und öffnet natürlich Raum für Einwendungen gegen das Vorhaben.

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